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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: Halbzeitbilanz

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop
Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Zur Halbzeit der Ampel-Koalition hält die Verbraucherpreiskrise an. Inflationssorgen und Preissteigerungen sind weiter bestimmende Themen für Verbraucher:innen und die Bundesregierung. Gerade in Krisen und Umbrüchen ist Verbraucherschutz ein starkes Sicherheitsnetz für die Menschen. Fortschritt und Stärkung der Wirtschaft gehen nicht ohne Verbraucher:innen.

Die Bundesregierung hat sich vor zwei Jahren ambitionierte Ziele gesetzt. Ein echter Fortschritt ist die Sammelklage. Andere Vorhaben drohen dagegen liegenzubleiben. Der Bundesregierung läuft langsam die Zeit davon, ihr Versprechen einer Fortschrittsregierung auch im Sinne der Verbraucher:innen einzulösen.

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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. Mädchen mit Einkaufswagen im Supermarkt

    Quelle: Syda Productions - AdobeStock

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

    An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

    Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.

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    An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

    Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.

    Warum ist das wichtig?

    Knapp 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig. Viele Lebensmittel, die so gestaltet und beworben werden, um Kinder anzusprechen, enthalten viel Zucker, Fett oder Salz. Schon die Jüngsten werden an den süßen Geschmack gewöhnt. Folgen wie Fehlernährung, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten belasten nicht nur den Einzelnen, sondern auch das Gesundheitssystem. Statt freiwilliger Selbstverpflichtungen braucht es eine gesetzliche Regelung, die die Bewerbung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel für Kinder einschränkt.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Die Bundesregierung muss bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für Lebensmittel einführen, die sich optisch (z. B. durch Aufmachung und Verpackung) an unter 14-Jährige richtet. Sie sollten künftig den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen müssen.
    • Zwischen 6 und 23 Uhr sollten im Fernsehen, Radio und online nur noch ausgewogene Lebensmittel beworben werden dürfen, die den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies sollte ebenfalls für Außenwerbung im Radius von 100 Metern von Kindergärten, Schulen, öffentlichen Spielplätzen und Kinder-Freizeiteinrichtungen gelten. Influencermarkting für ungesunde Produkte sollte ganz untersagt werden.
    • Die Einhaltung muss von staatlichen Institutionen kontrolliert werden. Eine Ombudsstelle für die Meldung möglicher Verstöße muss geschaffen werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Am 27. Februar 2023 hat das BMEL Eckpunkte für ein Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Diese öffentlichen Vorschläge begrüßt der vzbv. Sie nehmen viele der Vorschläge des vzbv auf, wie ein solches Vorhaben ausgestaltet werden kann.
    • Beispielsweise soll es zwischen 6 und 23 Uhr keine Werbung im Fernsehen für Lebensmittel mit zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalten mehr geben. Influencermarketing und an Kinder gerichtetes Sponsoring soll eingeschränkt werden. Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern zu Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen soll nicht mehr zulässig sein. Die Beurteilung zu hoher Salz-, Zucker- oder Fettgehalte orientiert sich an den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation.  
    • Allerdings liegen knapp sieben Monate nach der Veröffentlichung weder ein konkreter Zeitplan noch ein offizieller Referentenentwurf vor, aus dem hervorgeht, wie die Bundesregierung eine Regelung umsetzen und ausgestalten möchte. Stattdessen wurden die einst sehr guten Vorschläge auf Druck der Lebensmittel- und Werbewirtschaft und der FDP-Bundestagsfraktion aufgeweicht.
    • Öffentlichen Äußerungen des Bundesernährungsministers Cem Özdemir ist zu entnehmen, dass er, um einen Kompromiss zu finden, die Werbebeschränkungen im Fernsehen nur noch zeitlich begrenzen wolle (werktags von 17 bis 22 Uhr, samstags zusätzlich von 8 bis 11 Uhr und sonntags von 8 bis 22 Uhr.) Auch die 100-Meter-Bannmeile solle nur noch um Schulen und Kitas gelten.
    • Aus Sicht des vzbv verwässern diese angedeuteten Kompromisslinien die einst ambitionierten Eckpunkte. Eine weitere Verwässerung würde der vzbv kritisch sehen. Wichtig ist, dass der Prozess zügig vorangeht und ein umfangreicher Referentenentwurf vorgelegt wird und in die Abstimmung geht.
    • Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Ländern verzögern die längst überfällige Regelung für geeignete Werbebeschranken unnötig. Weitere Verzögerungen sind nicht angebracht.
    • Die Bundesregierung muss sich zügig einigen, mit den Ländern abstimmen und eine wirksame, bundesweite Regelung auf den Weg bringen.
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  2. Sitzende Frau erschrickt beim Blick auf ihr Handy

    Quelle: megaflopp - Adobe Stock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

    Anonymisierung von Daten fördern und Rechtssicherheit schaffen

    Anonymisierung ist wichtig, um die Datennutzung zu erleichtern. Die Bundesregierung muss ihren Einsatz fördern und Rechtssicherheit schaffen.

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    Anonymisierung von Daten fördern und Rechtssicherheit schaffen

    Anonymisierung ist wichtig, um die Datennutzung zu erleichtern. Die Bundesregierung muss ihren Einsatz fördern und Rechtssicherheit schaffen.

    Warum ist das wichtig?

    Anonymisierung ist die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Datennutzung durch die Wirtschaft. Verschiedene Anonymisierungsverfahren weisen unterschiedliche Qualitäten auf und sind für verschiedene Zwecke unterschiedlich angemessen und geeignet. Eine einwandfreie Anonymisierung ist daher ebenso wichtig wie anspruchsvoll.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir fördern Anonymisierungstechniken, schaffen Rechtssicherheit durch Standards und führen die Strafbarkeit rechtswidriger De-anonymisierung ein.“

    Was fordert der vzbv?

    • Die Bundesregierung muss den Einsatz der Anonymisierungstechniken fördern. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten durch gesetzgeberische Vorgaben und die Entwicklung von Standards konkrete Anforderungen an die Anonymisierung sowie an die Verwendung anonymisierter Daten definiert werden.
    • Die Bundesregierung sollte die Forschung an Techniken und Verfahren unterstützen, mit denen eine starke Anonymisierung von Daten erreicht werden kann, ohne dass die Qualität von Datenanalysen leidet.
    • Dies sollte um strafbewehrte Verbote der De-Anonymisierung – außerhalb der Forschung an Anonymisierungsverfahren – ergänzt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Es ist positiv, dass das BMBF die Erforschung und Entwicklung von Anonymisierungsverfahren im Rahmen des „Forschungsnetzwerk Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“ fördert. Für die weitere Bewertung wird entscheidend sein, ob sich die Bundesregierung für eine Standardisierung von Anonymisierungstechniken einsetzt.

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  3. Gesichtserkennungsmaske über dem Gesicht eines Mannes

    Quelle: Artem - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Benachteiligungen durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) verhindern

    Algorithmische Systeme und KI müssen transparent und objektiv überprüfbar sein, um Verbraucher:innen vor Fehlentscheidungen zu schützen.

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    Benachteiligungen durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) verhindern

    Algorithmische Systeme und KI müssen transparent und objektiv überprüfbar sein, um Verbraucher:innen vor Fehlentscheidungen zu schützen.

    Warum ist das wichtig?

    Zunehmend werden Entscheidungen über Verbraucher:innen durch KI-Systeme getroffen oder vorbereitet. Verbraucherentscheidungen werden durch Empfehlungssysteme beeinflusst. Deshalb müssen unabhängige Expert:innen die Systeme bezüglich ihrer Rechtmäßigkeit und sozialen Auswirkungen überprüfen können, etwa hinsichtlich des Diskriminierungsverbots. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir unterstützen den europäischen AI Act. Wir setzen auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz, wahren digitale Bürgerrechte, insbesondere die Diskriminierungsfreiheit, definieren Haftungsregeln und vermeiden innovationshemmende ex-ante-Regulierung. Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI sind europarechtlich auszuschließen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Der Artificial Intelligence Act (AI Act) muss alle hochriskanten KI-Anwendungen erfassen und sicherstellen, dass sie Gesetze einhalten und europäischen Werten entsprechen. 
    • Dazu gehören Verbote von biometrischer Erkennung im öffentlichen Raum sowie die Manipulation und das Ausnutzen von Schwächen von Verbraucher:innen mittels KI.
    • KI-Entscheidungen, die Verbraucher:innen betreffen, müssen für sie nachvollziehbar werden.
    • Unabhängige Expert:innen und Behörden müssen kontrollieren können, ob KI-Systeme rechtskonform sind, und welche sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sie haben.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Es ist gut, dass sich die Bundesregierung für ein Verbot biometrischer Erkennung im öffentlichen Raum stark macht. Dies muss auch für private Akteure gelten. Parallel zur Sicherstellung digitaler Bürgerrechte sollte sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union stärker dafür einsetzen, dass verbraucherspezifische Risiken durch KI in den Fokus der Rechtsverordnung rücken. Der Verweis im Koalitionsvertrag darauf, eine innovationshemmende ex-ante-Regulierung vermeiden zu wollen, ist nicht zielführend: Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, dass die Konformitätsbewertung hochriskanter KI-Systeme durch die Anbieter selber vorgenommen werden soll. Dies schafft kein Verbrauchervertrauen. Die Bundesregierung sollte sich hinsichtlich der nun stattfindenden Trilog-Verhandlungen im Rat verstärkt dafür einsetzen, die Rolle unabhängiger Bewertungen und Kontrollen risikoreicher KI-Systeme zu stärken. Bisher hat sich die Bundesregierung im Rat zu zögerlich dafür eingesetzt, dass biometrische Analysen sowie Manipulation und das Ausnutzen von Schwächen aller Verbraucher:innen mittels KI durch die Verordnung effektiv unterbunden wird. Auch für private Akteure müssen Regeln für automatisierte Social-Scoring-Systeme durch KI geschaffen werden.

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  4. Klimaschutz, Hände halten die Erde

    Quelle: Valmedia - AdobeStock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    CO2-Bepreisung klimawirksam und fair gestalten

    Die CO2-Bepreisung muss das Klima wirksam schützen und zugleich sozial ausgewogen gestaltet sein.

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    CO2-Bepreisung klimawirksam und fair gestalten

    Die CO2-Bepreisung muss das Klima wirksam schützen und zugleich sozial ausgewogen gestaltet sein.

    Warum ist das wichtig?

    Der vzbv unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung. Darüber hinaus muss die Abhängigkeit von Energieimporten, insbesondere Gas und Öl, drastisch gesenkt werden. Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, um für klimaverträglicheres Verhalten zu sorgen. Wichtig ist, dass die privaten Haushalte über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entlastet werden. Das Klimageld kommt den Verbraucher:innen direkt zugute und entlastet zudem die Haushalte mit geringem Einkommen überdurchschnittlich. Die CO2-Bepreisung muss in einen klimapolitischen Maßnahmenkatalog eingebettet werden.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Um (…) für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden.“ (…) „Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen.“ (…) „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“ (…) „Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert die vollständige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung über ein Klimageld in Form eine Pro-Kopf-Pauschale an die Gruppe der privaten Haushalte. 
    • Der vzbv fordert eine Aufteilung des CO2-Preises im Wärmebereich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen je zur Hälfte, ist aber auch für vergleichbare Vorschläge offen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv begrüßt, dass die Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage vollständig an die privaten Haushalte weitergeleitet wurde. Gut ist aus Sicht des vzbv ebenfalls, dass die Bundesregierung die CO2-Bepreisung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt hat. Allerdings hat die Bundesregierung das Klimageld als sozialen Ausgleich für den steigenden CO2-Preis bislang nicht eingeführt.

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  5. energieeffizienz wohnen-gebaeudesanierung-fotolia-juergen faelchle.jpg

    Quelle: juergen faelche - fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Höhere Effizienzstandards im Gebäudesektor verbraucherfreundlich umsetzen

    Die Umsetzung höherer Effizienzstandards im Gebäudesektor durch private Haushalte bedarf der ausreichenden finanziellen Förderung durch den Staat.

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    Höhere Effizienzstandards im Gebäudesektor verbraucherfreundlich umsetzen

    Die Umsetzung höherer Effizienzstandards im Gebäudesektor durch private Haushalte bedarf der ausreichenden finanziellen Förderung durch den Staat.

    Warum ist das wichtig?

    Die Energieeffizienz im Gebäudesektor muss dringend verbessert werden, um durch Senkung des Energieverbrauchs mehr Unabhängigkeit von Energieimporten und zusätzlich die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Energieeffiziente Gebäude ermöglichen zudem den Einbau von strombetriebenen Wärmepumpen. Damit die Verbraucher:innen die hohen Investitionskosten für eine ambitionierte und zielkonforme Sanierung und den Neubaustandards finanziell umsetzen können, bedarf es einer auskömmlichen Förderung. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Aus-bauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 ent-sprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert die Verankerung des Prinzips „Fordern und Fördern“ im GEG, wonach gesetzlich geforderte Standards zukünftig auch förderfähig sein müssen. Unter dieser Voraussetzung trägt der vzbv die geplante Anhebung der Standards für Neubau und Bestand mit.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv kritisiert in der ersten Novelle des GEG die nicht ausreichenden Effizienzstandards für Neubauten. Die zu Beginn der Legislaturperiode in Aussicht gestellte Novelle des GEG zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist derzeit nicht absehbar. Für die finanzielle Unterstützung der privaten Haushalte soll die aktualisierte Förderrichtlinie ab 2024 gelten. Der vzbv begrüßt, dass erstmals eine soziale Förderkomponente eingeführt werden soll. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden jedoch weiterhin zu wenig gefördert.

    Im Rahmen einer zweiten Novelle des GEG sollte das Ziel umgesetzt werden, dass jede neue Heizung mit mindesten 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Der vzbv kritisiert, dass Verbraucher:innen künftig mit einem Dschungel an Optionen und Sonderregelungen konfrontiert sein werden. Mit einer trügerischen Technologieoffenheit für Gasheizungen gehen hohe Kostenrisiken und jahrelange Unsicherheiten für Verbraucher:innen einher. Das Ziel des Gesetzes, Energie einzusparen, wurde zudem zugunsten der reinen Reduktion von Treibhausgasen abgeschwächt.

    Beratung im Bundesrat
    Begonnen
  6. zwei Arbeiter montieren Photovoltaikanlage

    Quelle: anatoliy_gleb - AdobeStock

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Verbraucher:innen an der Energiewende stärker beteiligen

    Die Energiewende ist eine Bewegung „von unten“. Für ihr Gelingen muss den Verbraucher:innen mehr Teilhabe ermöglicht werden.

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    Verbraucher:innen an der Energiewende stärker beteiligen

    Die Energiewende ist eine Bewegung „von unten“. Für ihr Gelingen muss den Verbraucher:innen mehr Teilhabe ermöglicht werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die meisten Verbraucher:innen unterstützen einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie wünschen sich aber finanzielle Entlastungen und brauchen Anreize, um klimafreundliche Maßnahmen und erneuerbare Energien besser in ihren Alltag zu integrieren. Eine stärkere Beteiligung der Verbraucher:innen fördert die Umsetzung der Energiewende. Der beschleunigte Ausbau der Fotovoltaik unterstützt zudem mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Wir wollen dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können. Wir werden im Rahmen der Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.“
     

    Was fordert der vzbv?

    • Die angestrebten Ausbauziele von Photovoltaik und Windenergie sind nur zu erreichen, wenn die Verbraucher:innen an der Energiewende beteiligt werden. Dazu fordert der vzbv bei PV-Dachanlagen Anpassungen der Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und des EEG-Ausbaupfads.
    • Für eine flächendeckende Umsetzung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten fordert der vzbv eine Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom sowie weitere administrative Vereinfachungen für diese Projekte.
    • Zudem sollten Verbraucher:innen über günstige Bürgerstromtarife von größeren Projekten wie Windenergieparks oder Solarparks in ihrer direkten Umgebung profitieren können. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurde novelliert. Der vzbv begrüßt die erhöhten Vergütungssätze bei PV-Dachanlagen für private Haushalte. Mit einem Solarpaket sind nun weitere Maßnahmen geplant, um die Teilhabe der Verbraucher:innen an der Energiewende zu stärken. Der vzbv begrüßt, dass die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert, die Umsetzung von Mieterstromkonzepten vereinfacht und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als neues Modell eingeführt werden sollen. Jedoch profitieren Verbraucher:innen weiterhin nicht direkt von größeren Projekten wie Windenergieparks oder Solarparks in ihrer unmittelbaren Umgebung.

    Begonnen
  7. Ingenieurin untersucht Stromleitung über ihr Tablet

    Quelle: zoteva87 - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen

    Die Kosten des Netzausbaus müssen fair verteilt sein und die Zusammensetzung sowie die Berechnung der Netzentgelte transparent sein.

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    Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen

    Die Kosten des Netzausbaus müssen fair verteilt sein und die Zusammensetzung sowie die Berechnung der Netzentgelte transparent sein.

    Warum ist das wichtig?

    Netzentgelte machen mittlerweile rund ein Viertel der Verbraucherendpreise für Strom und Gas aus. Die Zusammensetzung und Berechnung der Entgelte ist intransparent. Gleichzeitig sind viele Unternehmen von diesen Entgelten befreit. Diese Quersubventionierung der Industrie durch die privaten Haushalte stellt eine unfaire und einseitige Belastung der Verbraucher:innen dar. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir treiben eine Reform der Netzentgelte voran, die die Transparenz stärkt, die Transformation zur Klimaneutralität fördert und die Kosten der Integration der Erneuerbaren Energien fair verteilt.“

    Was fordert der vzbv?

    • Bei einer Reform der Netzentgelte sollten die bisher geltenden Industrieausnahmen abgeschafft werden. Sie verlagern die Kosten der Energiewende bisher einseitig auf die Verbraucher:innen. Zudem sollten die neuen Wasserstoffnetze für die Industrie weiterhin nicht über die allgemeinen Netzentgelte finanziert werden.
    • Die von Bundes- und Landesbehörden in Bezug auf die Netzentgelte erhobenen Daten sollten an einem Ort zusammengeführt werden. Dies würde die Transparenz der Netzentgelte erheblich erhöhen.
    • Im Bereich der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollten zeitvariable Netzentgelte mit preislichen Anreizen für Verbraucher:innen eingeführt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesnetzagentur hat Festlegungsentwürfe zur Novelle des § 14a Energiewirtschaftsgesetz zu den steuerbaren Verbrauchsgeräten vorgelegt. Darin hat sie wesentliche Forderungen des vzbv, wie zum Beispiel zeitvariable Netzentgelte berücksichtigt. Die Bundesregierung hat zudem den Prozess zur Reform des Strommarktes begonnen, bei dem auch die Netzentgelte überarbeitet werden sollen.

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  8. Patient wird beraten

    Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

    Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

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    Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

    Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

    Warum ist das wichtig?

    Patient:innen sind die schwächste Gruppe im hochkomplexen Gesundheitssystem. Mitunter ist es für sie sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen, immer wieder kommt es zu Konflikten. Als Beratungsstelle in Konfliktsituationen muss die UPD patientenorientiert und von kommerziellen Interessen unabhängig neu aufgestellt werden. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Die UPD sollte unabhängig von Kostenträgern, Politik, Leistungserbringern und Industrie aufgestellt sein. Um ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, braucht die UPD eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Steuermittel, die sicherstellt, dass sie für privat und gesetzlich Versicherte, aber auch für Nicht-Versicherte da ist.
    • Die UPD sollte von Verbraucher- und Patientenorganisationen getragen werden, die Erfahrung in der allgemeinen Patientenberatung haben.
    • Um individuelle Problemlagen zu verstehen, müssen sich Berater:innen mit dem Gesundheitswesen vor Ort auskennen. Dazu braucht die UPD neben telefonischer Beratung auch regionale Beratungsstellen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene „Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ weist gravierende Konstruktionsfehler auf: Die Patientenorganisationen als natürliche Interessensvertreter und Fürsprecher der Patient:innen bleiben bei der strukturellen Neuausrichtung der Beratungsstrukturen außen vor und die Krankenkassen erhalten als Stifter mächtige Instrumente zur Kontrolle und zum Eingriff in die Stiftungstätigkeiten. Nach langwierigen und unnötigen Verzögerungen vor, im und nach dem Gesetzgebungsverfahren hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Gründung der UPD-Stiftung inzwischen auf den Weg gebracht. Nach großen Zugeständnissen des Bundesministeriums für Gesundheit an den GKV-SV in der Gesetzes- und erneut bei der Satzungsformulierung erhält dieser unter anderem Widerspruchsrechte bei künftigen Haushaltsberatungen und Einfluss auf die Schwerpunkte der Beratung. Diese Aspekte stehen einer unabhängigen, patientenorientierten und staatsfernen Beratungstätigkeit der UPD bereits in der Gründungsphase entgegen.  

    Begonnen
  9. Pflegerin mit Seniorin

    Quelle: photographee - fotolia.de

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Pflegebedürftige finanziell entlasten

    Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.

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    Pflegebedürftige finanziell entlasten

    Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Pflege muss bezahlbar bleiben beziehungsweise wieder bezahlbar werden. Die Verbraucher:innen dürfen mit den finanziellen Belastungen im Alter nicht allein gelassen werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf die Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, darf nicht weiter steigern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage wer-den wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Substantielle Begrenzung des Gesamteigenanteils in der stationären Pflege
    • Abschaffung der Ausbildungsumlage
    • Übernahme der Investitionskosten durch Bundesländer
    • Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung
    • Erhöhung des Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
    • Regelgebundene jährliche Dynamisierung der Leistungssätze der SPV entsprechend Bruttolohnentwicklung und Preissteigerung
    • Rücknahme der Regelung, wonach Leistungsanpassungen bis 2025 ausgesetzt werden 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Der Bundestag hat das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) am 26. Mai 2023 beschlossen, am 01. Juli ist es in Kraft getreten.  

    • Das Gesetz sieht neben einer Beitragsmehrbelastung der Versicherten eine Verbesserung der gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige vor, durch Anhebung des Pflegegeldes, Dynamisierung aller Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung (SPV), Entlastungen bei den Eigenanteilen für Heimbewohner und die Zusammenlegung des Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.  

    • Das beschlossene Gesetz bleibt deutlich hinter dem Handlungsbedarf und den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Die Verbesserungen bei den Leistungen kommen zu spät und fallen gemessen an der Inflation erheblich zu gering aus. Die Eigenanteile werden nicht substantiell und nachhaltig gesenkt. Außerdem wurden nicht wie angekündigt die Ausbildungsumlage und Behandlungspflege für Heimbewohner:innen herausgenommen. Die Sozialen Pflegeversicherung wurde nicht durch Kompensation der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln entlastet.

    Begonnen
  10. lächelnde Frau wird in Krankenhaus von Pfleger gestützt

    Quelle: NDABCREATIVITY - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Qualitätswettbewerb in der GKV stärken

    Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität.

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    Qualitätswettbewerb in der GKV stärken

    Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität.

    Warum ist das wichtig?

    Der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung konzentriert sich in erster Linie auf den Beitragssatz. Informationen zu Versorgungsangeboten oder zur Servicequalität der einzelnen Kassen sind für Verbraucher:innen kaum in Erfahrung zu bringen. Für eine fundierte Kassenwahl brauchen sie jedoch vergleichbare Informationen zur Qualität – genauso wie zum Preis. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Verpflichtung aller gesetzlichen Krankenkassen, mindestens einmal jährlich vergleichbare Informationen zu ihrer Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität zu veröffentlichen; insbesondere auch Daten zum individuellen Genehmigungsverhalten (erfolgreiche Versichertenwidersprüche)
    • Unabhängige und nutzerorientierte Veröffentlichung der Qualitätsdaten, die einen leichten Vergleich ermöglichen und die individuelle Wahlentscheidung unterstützen (Qualitätsportal)
    • Pflicht zur Evaluation aller Selektivverträge und zur Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht länger ausschließlich über den niedrigsten Preis, sondern über die beste Qualität ausgetragen wird, muss das BMG endlich das angekündigte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorlegen.  

    Nicht begonnen
  11. biolandwirtschaft countrypixel fotolia 89568896 m.jpg

    Quelle: countrypixel - fotolia.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

    Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

    Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben und die Kontrolle verbessert werden.

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    Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

    Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben und die Kontrolle verbessert werden.

    Warum ist das wichtig?

    • Verbraucher:innen wünschen sich verlässliche Informationen über das Tierwohl sowie höhere Tierhaltungsstandards.
    • Wenn insgesamt weniger Tiere nach deutlich höheren Standards gehalten werden und der Fleischkonsum auf Seiten der Verbraucher:innen weiter zurückgeht, hätte dies zahlreiche positive Effekte auf den Tier-, Umwelt- und Klimaschutz und die Gesundheit der Verbraucher:innen. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    • „Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards.“
    • „Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (…)“
    • „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Verbindliche Einführung einer Tierwohlkennzeichnung bis Ende 2022. Diese darf nicht 1:1 der Haltungsformkennzeichnung des Handels entsprechen, sondern muss um Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren und Kriterien für alle Lebensphasen des Tiers ergänzt werden.
    • Nachweisliche Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in allen Lebensphasen durch gesetzliche Vorgaben
    • Fahrplan für den Umbau der Tierhaltung mit klaren Vorgaben zum Zeitplan und zur Finanzierung
    • Die Investitionsförderung darf ausschließlich für höhere Haltungsstufen gewährt werden. Die laufende Förderung muss dem Umbau dienen und darf nicht auf Dauer gezahlt werden. Sie muss an ein über Tierwohlindikatoren nachgewiesenes hohes Tierwohlniveau im Betrieb gekoppelt werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Bundestag und Bundesrat haben das Tierhaltungskennzeichengesetz beschlossen. Es wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll unter anderem auf weitere Tierarten und die Gastronomie ausgeweitet werden.  

    • Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung für eine bessere Tierhaltung. Jedoch ist fraglich, ob das Kennzeichensystem von Verbraucher:innen verstanden wird. Die Einführung des Kennzeichens sollte daher mit einer staatlichen Informationskampagne begleitet werden, die erklärt, was Verbraucher:innen von welcher Stufe erwarten können.  

    • Das Tierhaltungskennzeichen lehnt sich stark an die Haltungsformkennzeichnung des Handels an und schafft für die Überwachung nur wenige zu kontrollierende Kriterien. Aus Sicht des vzbv wird diese Herangehensweise keine positive Dynamik hin zu mehr Tierwohl in den Betrieben erzeugen. Daher braucht es zusätzliche Maßnahmen wie die Anhebung gesetzlicher Standards und eine bessere Kontrolle. Welche Maßnahmen die Bundesregierung aber ergreifen will, um gesetzliche Standards und Kontrolle tatsächlich grundlegend und für alle Tiere und Betriebe zu verbessern, ist noch unklar. Der Bundesregierung fehlt ein Gesamtkonzept, wie beispielsweise die gesetzlichen Mindeststandards angehoben und der Umbau der Tierhaltung finanziert werden können. 

    • Der vzbv fordert, dass nicht nur Daten am toten Tier, also im Schlachthof, sondern auch am lebenden Tier in den Betrieben erhoben werden. Ziel muss die Entwicklung eines umfassenden Tiergesundheits- und Tierwohlmonitorings sein, das zur Überwachung genutzt werden kann und Vorbedingung für die Gewährung von Fördermitteln ist. Nur Betriebe, die ein messbar hohes Tierwohl nachweisen können, sollten über eine laufende Betriebsförderung unterstützt werden. 

    Begonnen
  12. leerer Plenarsaal des Bundestags

    Quelle: Mirko - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat)

    Lobbytransparenz stärken

    Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.

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    Lobbytransparenz stärken

    Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Verantwortungsvolle und transparente Interessenvertretung ist eine Leitschnur für den vzbv und stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in politische Entscheidungsprozesse. Der vzbv ist daher neben dem Verband der Chemischen Industrie (VCI), Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Die Familienunternehmer und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Mitglied in der „Allianz für Lobbytransparenz“, um sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz stark zu machen. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“

    Was fordert der vzbv?

    • Zur Stärkung der transparenten Interessenvertretung in Deutschland ist erforderlich: eine Nachbesserung des Lobbyregisters, vor allem eine Reduzierung der Ausnahmen der registrierenden Lobbyakteure sowie die Einführung eines legislativen bzw. exekutiven Fußabdrucks bei Gesetzesentwürfen des Bundestags und der Bundesregierung. Denn das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess basiert auf glaubwürdigen, transparenten und gleichen Regeln für alle.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv begrüßt, dass die Bundesregierung einen Vorschlag zur Reform des Lobbyregisters vorgelegt hat. Positiv ist vor allem, dass der Geltungsbereichs auf die Referatsebene ausgeweitet werden soll, so dass alle entscheidenden Ebenen erfasst sind. Begrüßenswert ist auch die geplante Einführung eines exekutiven Fußabdrucks. Dieser soll transparent machen, welcher Einfluss von externen Akteuren auf bestimmte Gesetze genommen wurde. Die dafür vorgesehene Dokumentationspflicht darf jedoch nicht – wie aktuell vorgesehen – auf Seiten der Interessenvertreter liegen. Der Gesetzgeber hat selbst den besten Überblick über seine Gesetzesvorhaben und muss darstellen, welche Interessen eingeflossen sind. Anderenfalls wird die Dokumentationspflicht zu einem kaum stemmbaren Bürokratieaufwand auf Seiten der Interessensvertreter führen. Auch an anderer Stelle weist die Reform erheblichen Nachbesserungsbedarf auf. So fordert der vzbv, dass beispielsweise alle Ausnahmen aus dem Lobbyregister gestrichen werden müssen. 

    Beratung im Bundestag
    Begonnen